Klasse A (Aufstieg)
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt. Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen der Führerscheinklassen A1 und AM.
Fahrzeug
Voraussetzungen
- Mindestalter 24 Jahre bei Direkteinstieg
- Mindestalter 20 Jahre bei Vorbesitz Klasse A2 mindestens 2 Jahre
- Sehtest
- Biometrisches Passbild