Mofaprüfbescheinigung

Für folgende Kraftfahrzeuge wird nach § 5 FeV keine Fahrerlaubnis, sondern nur eine Prüfbescheinigung verlangt: Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein.

Fahrzeug

Voraussetzungen

  • Mindestalter 15 Jahre
  • Passbild
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