Klasse C1E

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12000 kg nicht übersteigt, der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Masse von mehr als 3500 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12000 kg nicht übersteigt.

Fahrzeug

Voraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Augenärztliches Gutachten
  • Ärztliche Untersuchung
  • Biometrisches Passbild
  • Nachweis über Erste Hilfe
  • Vorbesitz der Klasse B erforderlich
  • befristet bis zum 50. Lebensjahr
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