Klasse A2
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt. Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen der Führerscheinklassen A1 und AM.
Fahrzeug
Voraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre
- Sehtest
- Biometrisches Passbild