Klasse A1
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/ kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW. Die Fahrerlaubnis der Klasse A1 berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen der Führerscheinklasse AM.
Fahrzeug
Voraussetzungen
- Mindestalter 16 Jahre
- Sehtest
- Biometrisches Passbild
- Nachweis über Erste Hilfe