Klasse B 96
Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg überschreitet, aber 4.250 kg nicht übersteigt. Die Schlüsselzahl 96 darf nur eingetragen werden, wenn der Bewerber bereits die Führerscheinklasse B besitzt oder die Voraussetzungen für die Erteilung der Führerscheinklasse B erfüllt hat. Voraussetzung für die Eintragung der Schlüsselzahl 96 ist eine Fahrerschulung.
Fahrzeug
Voraussetzungen
- Mindestalter 18Jahre
- Mindestalter 17 bei begleitendem Fahren
- Vorbesitz Klasse B erforderlich