Klasse D

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Die Fahrerlaubnis der Klasse D darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Führerscheinklasse B besitzt. Die Fahrerlaubnis der Klasse D berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen der Führerscheinklasse D1.

Fahrzeug

Voraussetzungen

  • Mindestalter 24 Jahre
  • Augenärztliches Gutachten
  • Ärztliche Untersuchung
  • Biometrisches Passbild
  • Nachweis über Erste Hilfe
  • Vorbesitz der Klasse B erforderlich
  • befristet auf 5 Jahre
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