Klasse L
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Fahrzeug
![](files/top-fahrschule/uploads/bilder/Fahrzeuge/klasse_l.jpg)
Voraussetzungen
- Mindestalter 16 Jahre
- Sehtest
- Biometrisches Passbild
- Nachweis über Erste Hilfe
![Online Lernen](/files/top-fahrschule/layout_images/onlinelernen.png)