Klasse T
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern). Die Fahrerlaubnis der Klasse T berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen der Führerscheinklasse L.
Fahrzeug
Voraussetzungen
- Mindestalter 16 Jahre
- Sehtest
- Biometrisches Passbild
- Nachweis über Erste Hilfe