Klasse T

Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern). Die Fahrerlaubnis der Klasse T berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen der Führerscheinklasse L.

Fahrzeug

Voraussetzungen

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Sehtest
  • Biometrisches Passbild
  • Nachweis über Erste Hilfe
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