Klasse D1E

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen. Die Fahrerlaubnis der Klasse D1E darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Führerscheinklasse D1 besitzt. Die Fahrerlaubnis der Klasse D1E berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen der Führerscheinklasse BE sowie zum Führen von Fahrzeugen der Führerscheinklasse C1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C1 berechtigt ist.

Fahrzeug

Voraussetzungen

  • Mindestalter 21 Jahre
  • Augenärztliches Gutachten
  • Ärztliche Untersuchung
  • Biometrisches Passbild
  • Nachweis über Erste Hilfe
  • Vorbesitz der Klasse D1 erforderlich
  • befristet auf 5 Jahre
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