Klasse C1

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Die Fahrerlaubnis der Klasse C1 darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Führerscheinklasse B besitzt.

Fahrzeug

Voraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Augenärztliches Gutachten
  • Ärztliche Untersuchung
  • Biometrisches Passbild
  • Nachweis über Erste Hilfe
  • Vorbesitz der Klasse B erforderlich
  • befristet bis zum 50. Lebensjahr
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