Klasse D1
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von mehr als acht, aber nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge nicht mehr als 8 m beträgt (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Die Fahrerlaubnis der Klasse D1 darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Führerscheinklasse B besitzt.
Fahrzeug
Voraussetzungen
- Mindestalter 21 Jahre
- Augenärztliches Gutachten
- Ärztliche Untersuchung
- Biometrisches Passbild
- Nachweis über Erste Hilfe
- Vorbesitz der Klasse B erforderlich
- befristet auf 5 Jahre